Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 

 
1. Der Künstler verpflichtet sich, rechtzeitig am Veranstaltungsort zu erscheinen.
 
  
 
 
2. Es sollte eine Umkleidemöglichkeit für den Künstler zur Verfügung stehen.
 
 
 
 
                 
                                                      3. Die Zahlung der Gage erfolgt in bar vor der Veranstaltung 
              
 
 
 
4 Der Vertrag ist nicht zur Einsicht Dritter bestimmt . Das Gagengeheimnis sollte gewahrt bleiben.
 
 
 
 
5. Bei Vertragsbruch hat der Verursacher für den entstandenen Schaden aufzukommen.
 
            6. Eine Kündigung des Vertrags ist nur im Krankheitsfall oder bei höherer Gewalt möglich. 
 
 
 
      7. Bei Kündigung des Vertrages vor Auftritt, beträgt die Stornogebühr 80 % der vereinbarten Gage. 
 

 
          8. Für die Sicherheit des Künstlers und der Gäste sollte gesorgt sein, im Schadensfall muss der entstandene Schaden durch den Veranstalter ersetzt werden.
 
     9.  Fotografie und VideoaufzeichnungDer Künstler muss vor Diebstahl in der Garderobe geschützt sein. 
 
 

Der Veranstalter oder andere Personen dürfen von der Darbietung, nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Künstlers Aufzeichnungen auf Bild- o. Tonträger, bzw. Video, DVD, ... mitschneiden. Sofern der Künstler damit nicht einverstanden sein sollte, muss dies so akzeptiert und unterlassen werden clown-peppino  ist berechtigt, z. B. Fotos, Ton- und Videoaufnahmen der Veranstaltungen aufzuzeichnen und diese zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, zu vervielfältigen und zu veröffentlichen.

Alle konzeptionellen Ideen, gleichgültig ob sie zur Durchführung kommen oder nicht, bleiben geistiges Eigentum von  clown-peppino.